EU geschützte regionale Erzeugnisse
Seit 1992 gibt es ein Europäisches Aufwertungs- und Schutzsystem der Europäischen Union. Damit soll der Erhalt spezieller Produkte mit regionalem geografischem Ursprung und traditioneller Erzeugnisse und Spezialitäten gesichert (geschützt und aufgewertet) werden.
Für qualitativ hochwertige, landwirtschaftliche Erzeugnisse kann unter der Voraussetzung geworben werden, dass sie Normen und Spezifikationen erfüllen, die deutlich höher liegen oder spezifischer sind als die Normen der nationalen oder Rechtsvorschriften. Allerdings müssen die Regeln des Gemeinsamen Marktes eingehalten werden. Der Verbraucher darf also beispielsweise nicht aufgefordert werden, heimische Produkte anstelle von Erzeugnissen aus anderen Mitgliedsstaaten zu kaufen.
In diesem Gesamtsystem gibt es drei Aufwertungs- und Schutzsysteme: zwei, die sich auf die Ursprungs- oder Herkunftsregion beziehen und eines, welches das Herstellungsverfahren schützt:
1. Die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)
Die geschützte Ursprungsbezeichnung besagt, dass die gesamte Erzeugung, Herstellung und Verarbeitung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgen muss. Diesen Schutz hat bei Rohschinken z.B. der Parma Schinken.
2. Die geschützte geografische Angabe (g.g.A.)
Hier besteht die Verbindung zwischen mindestens einem Stadium der Erzeugung, Herstellung oder Weiterverarbeitung und dem Herkunftsgebiet. Diesen Schutz haben z.B. Schwarzwälder Schinken, Ammerländer Schinken und Ardenner Kernschinken. Im Gegensatz zur geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) kann hier das Aufschneiden und Verpacken außerhalb des geografischen Ursprungs erfolgen.
3. Die Spezifikationsbeschreibung (g.t.S.)
Die garantiert traditionelle Spezialität bezieht sich nicht auf einen geografischen Ursprung, sondern hebt die traditionelle Zusammensetzung des Produkts oder ein traditionelles Herstellungsverfahren hervor. Ein Beispiel hierfür ist der spanische Serrano Schinken.
Zeichen des Europäischen Aufwertungs- und Schutzsystems für regionale Erzeugnisse in der EU
Damit der Verbraucher entsprechende Erzeugnisse möglichst leicht erkennen kann, wurden für das Europäische Aufwertungs- und Schutzsystem der regionalen Produkte besondere Zeichen entwickelt:
Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)
Geschützte geografische Angabe (g.g.A.)
Garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.)









